Ablauf und Kosten

Ablauf einer ambulanten Psychotherapie

Der Beginn einer therapeutischen Zusammenarbeit wird innerhalb des Erstgespräches (Psychotherapeutische Sprechstunde) definiert, worin es neben dem persönlichen Kennenlernen auch um das Gewinnen des Verständnisses der belastenden Situation und gewünschten Ziele geht. Bei gegenseitigem Entschluss der Fortführung während der Probatorik werden die entsprechenden Therapieanträge gestellt und ein wöchentlicher / zweiwöchentlicher Termin vereinbart.

 

Die sich anschließende Therapie findet in der Regel im einzeltherapeutischen Setting statt und kann bei Bedarf während einzelner Sitzungen auch Partner und Familie einbeziehen. Die Sitzungen finden idR in wöchentlichem Abstand in einem zeitlichen Rahmen von 50 Minuten statt. Eventuell kann es für Übungen oder Expositionsdurchführungen sinnvoll sein, sich mehr Zeit zu nehmen. Dies erfolgt in Absprache mit dem Klienten und orientiert sich an den vereinbarten Zielen.

 

Die Zielabklärung findet innerhalb des therapeutischen Prozesses immer wieder Raum, da diese sich im Verlauf verändern können und ein individuelles Begleiten der Entwicklungen und Bedürfnisse innerhalb des therapeutischen Geschehens Voraussetzung für natürlichen Wachstum und Veränderung ist.

 

Insbesondere zu Ende der gemeinsamen therapeutischen Arbeit gilt es, die erarbeiteten Inhalte praxis- und alltagsnah zu erproben, umzusetzen und zu verankern, um einen möglichst langfristigen Erfolg bahnen zu können. Häufig sind Sitzungen in längeren Abständen für ein "Auslaufen" der Therapie für die Klienten sehr sinnvoll.

 

 

Kosten

Private Krankenversicherung

Die Kosten der Behandlung werden im Rahmen der Privatpraxis in der Regel von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe getragen. Es kann jedoch sein, dass der Kostenträger keine vollständige Erstattung gewährleistet und ein Betrag von etwa 9 Euro pro Sitzung vom Patienten zu tragen bleibt.

 

Die Kosten für Privatpatienten orientieren sich  an der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) mit dem 2,5 fachen Satz.

 

Leistung GOP ZIffer Faktor Betrag in €  
Psychotherapie, Einzelgespräch,
50 min
870 2,5  109,29 pro Stunde

pro Therapie-

stunde

Psychotherapie,
Einzelgespräch in Fremdsprache oder erschwerten Bedingungen,
50 min
870 2,9 126,77 pro Stunde

pro Therapie-

stunde

Therapieantrag für Krankenkasse 85 2,3 67,02

pro Arbeits-

stunde

Erhebung der biographischen Anamnese 860 2,3 123,34 einmalig zu Beginn der Therapie
Diagnostik und Auswertung von Fragebögen 857 1,8 12,17 nach Indikation
Therapieantrag für die
Beihilfestelle
808 2,3 53,62

Zu Beginn der Therapie / bei Verlängerungs-anträgen

Ausfallhonorar Keine GOP Ziffer, nicht erstattungs-fähig - 60% des Stundenhonorars Bei Absage unter 48h vor Termin

Gesetzliche Versicherung

Seit 1.April 2017 werden ambulante PSaychotherapien i.d.R. mit dem Besuch einer Psychotherapeutischen Sprechstunde eingeleitet. Diese kann, aber muss nicht bei dem Therapeuten erfolgen, der - nach Feststellung der Notwendigkeit - die therapeutische Behandlung durchführt. 

 

Die gesetzlichen Krankenkassen ermöglichen inzwischen kurze Kriseninterventionen in Form von Akutbehandlung von 12 Sitzungen á 50 Min, eine zweigeteilte Kurzzeittherapie (12 Sitzungen sowie 12 weitere bei Bedarf) oder Langzeittherapien (60 Sitzungen).

 

Bringen Sie bitte Ihre Krankenkassenkarte zur Behandlung und am Anfang jeden neues Quartals während er Behandlung mit.

 

Selbstzahler

Natürlich ist auch die selbstbestimmte Übernahme der Kosten möglich. In diesem Fall berechne ich 110 Euro pro therapeutischer Einheit (50Min). Die Kosten orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) mit dem 2,5fachen Satz.

 

Ausfallhonorar

Natürlich kann es vorkommen, dass eine Sitzung aus organisatorischen, persönlichen oder gesundheitlichen Gründen nicht eingehalten werden kann. Bei einer Absage von unter 48h vor Termin stelle ich 60% der Honorarkosten in Rechnung.

 

Bei Nichterscheinen ohne Absage ohne nachvollziehbaren Grund erlaube ich mir das volle Honorar zu berechnen oder einen Abbruch der Therapie in Erwägung zu ziehen.

 

Alle Details zu Ablauf und Eventualitäten werden in den Therapievereinbarungen festgehalten, die am Anfang einer Therapie ausgehändigt und unterzeichnet werden.